Reform der Kfz-Typengenehmigung: OBD-Schnittstelle bleibt
Gute Nachrichten gibt es im Bereich des Zugriffs auf Fahrzeugdaten. Die von EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament getroffene Entscheidung zur Kfz-Typengenehmigungs-Verordnung sieht den Erhalt der OBD Schnittstelle vor. Die Schnittstelle muss auch während der Fahrt für die Diagnose geöffnet bleiben. Damit wird auch der Zugang zu Ersatzteilinformationsdaten der Fahrzeughersteller endlich klar geregelt- diese müssen in maschinenlesbarer Form zur elektronischen Verarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Bisher war die Weitergabe der Daten bei Autoherstellern unterschiedlich geregelt. Auf Basis dieser Lösung können unabhängige Marktteilnehmer herstellerübergreifende Teilekataloge erstellen.
Walter Birner zur Regelung des Datenzugangs:
„Ich begrüße die Entscheidung über die grundsätzliche Zurverfügungstellung von Daten über die OBD-Schnittstelle sowie den Zugriff während der Fahrt, allerdings können die Fahrzeughersteller weiterhin eine Zertifizierung für den Zugriff verlangen und die Daten auf das gesetzliche Minimum reduzieren. Es müssen lediglich die zur Abgasüberprüfung relevanten Daten gesetzlich zugänglich sein. Wir fordern daher weiterhin einen gleichberechtigten Live-Zugang zu den Daten, andernfalls sind wir von den Fahrzeugherstellern abhängig. Die Fahrzeugdaten gehören dem Fahrzeughalter. Meiner Meinung nach muss der Fahrzeughalter der Nutzung der Daten zustimmen und entscheiden, wer auf welche Daten Zugriff hat.“