Erfreuliche Nachrichten: Kfz-GVO wird verlängert
Die EU-Kommission kündigte am Montag, 17. April 2023, an, dass die Ende des Jahres auslaufende Kfz-GVO um 5 Jahre verlängert wird. Somit haben auch freie Werkstätten das Recht auf Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten. Das ist einer der wesentlichen Punkte in der neuen Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor.
Die Europäische Kommission hat am Montag bekannt gegeben, dass sie die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) um fünf Jahre, also bis zum 31. Mai 2028, verlängert.
Des Weiteren werden die ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert. Diese sollen es „Unternehmen der Automobilbranche erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Marktteilnehmer auf den Anschlussmärkten, einschließlich Werkstätten, weiterhin Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben“, so die Erklärung der EU-Kommission.
Gleichberechtigung für freie Werkstätten
Durch die begrenzte Verlängerung könne die Kommission rechtzeitig auf mögliche Marktveränderungen reagieren, die sich beispielsweise aufgrund der Digitalisierung von Fahrzeugen, der Elektrifizierung und neuer Mobilitätsmuster ergeben können, hieß es in Brüssel.
In den aktualisierten ergänzenden Leitlinien wird präzisiert, dass von Fahrzeugsensoren generierte Daten ein wesentlicher Input für die Erbringung von Reparatur- und Wartungsdiensten sein können. Daher sollten autorisierte und unabhängige Werkstätten mit Blick auf Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gleichberechtigten Zugang zu diesen Daten haben. Die bestehenden Grundsätze für die Bereitstellung von technischen Informationen, Werkzeugen und Schulungen, die für Reparatur- und Wartungsdienste erforderlich sind, wurden ausdrücklich auf fahrzeuggenerierte Daten ausgeweitet.