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EuGH Urteil: Fahrzeugdaten für alle

In der heutigen Zeit sind Daten zu einem der wertvollsten Güter geworden. Bedenken hinsichtlich der Cybersicherheit sind berechtigt. Fahrzeughersteller argumentierten, dass ihre Schutzmaßnahmen notwendig seien, um die Sicherheit und Integrität der Fahrzeugdaten zu gewährleisten. Doch der EuGH hat mit einem Urteil klargestellt, dass während die Cybersicherheit wichtig ist, sie aber nicht als Vorwand verwendet werden kann, um den unabhängigen Kfz-Aftermarket einzuschränken.

Fahrzeuge werden immer komplexer. Seit Jahren versuchen Fahrzeughersteller, den Zugriff auf technische Daten ihrer Fahrzeuge mit technischen Barrieren und Lizenzgebühren zu limitieren. So wird der Zugang zu essentiellen Fahrzeugdaten kontrolliert und reguliert. Dies führte zu einem ungleichen Wettbewerbsumfeld, auf dem unabhängige Kfz-Serviceanbieter benachteiligt waren. Mit solchen Maßnahmen wurde der Aftermarket-Wettbewerb beschnitten und die Kosten für Dienstleister in diesem Bereich erhöht.

Erleichterung für freie Kfz-Werkstätten

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt nun sicher, dass unabhängige Kfz-Dienstleister direkten Zugang zu notwendigen Fahrzeuginformationen erhalten, ohne durch spezielle Sicherheitstore bzw. „Secure Gateways“ gehen zu müssen. Diese Entscheidung betont die Relevanz eines ausgewogenen Wettbewerbsumfelds im Bereich der Kfz-Dienstleistungen und den Nutzen, den es den Verbrauchern bringt.

Dieses Urteil dient nun als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen und für die Praktiken von Fahrzeugherstellern in der gesamten EU. Es sendet ein klares Signal an den Markt: Wettbewerbsbeschränkungen, die nicht im besten Interesse der Verbraucher sind, werden nicht toleriert.

Fairer Wettbewerb und Innovation

Mit der wachsenden Komplexität moderner Fahrzeuge wird der Zugang zu technischen Daten immer wichtiger. Fahrzeuge sind heutzutage mit einer Vielzahl von Sensoren und computergesteuerten Systemen ausgestattet. Um effektive Reparatur- und Wartungsdienste anbieten zu können, benötigen Serviceanbieter Zugang zu diesen Daten.

Der Europäische Gerichtshof ebnet mit diesem Urteil den Weg für Innovationen im Kfz-Aftermarket. Es ist auch ein Sieg für Verbraucher in ganz Europa. Mit mehr Wettbewerb im Markt können Verbraucher von besseren Preisen, höherer Qualität und einer größeren Auswahl an Dienstleistungen profitieren.

Dieses Urteil markiert zudem einen Wendepunkt in der Geschichte des Kfz-Aftermarkets in Europa. Es stellt die Weichen für einen Markt, der von Fairness, Wettbewerb und Innovation geprägt ist.

Erfreuliche Nachrichten: Kfz-GVO wird verlängert

Die EU-Kommission kündigte am Montag, 17. April 2023, an, dass die Ende des Jahres auslaufende Kfz-GVO um 5 Jahre verlängert wird. Somit haben auch freie Werkstätten das Recht auf Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten. Das ist einer der wesentlichen Punkte in der neuen Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor.

Die Europäische Kommission hat am Montag bekannt gegeben, dass sie die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) um fünf Jahre, also bis zum 31. Mai 2028, verlängert.

Des Weiteren werden die ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert. Diese sollen es „Unternehmen der Automobilbranche erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Marktteilnehmer auf den Anschlussmärkten, einschließlich Werkstätten, weiterhin Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben“, so die Erklärung der EU-Kommission.

Gleichberechtigung für freie Werkstätten

Durch die begrenzte Verlängerung könne die Kommission rechtzeitig auf mögliche Marktveränderungen reagieren, die sich beispielsweise aufgrund der Digitalisierung von Fahrzeugen, der Elektrifizierung und neuer Mobilitätsmuster ergeben können, hieß es in Brüssel.

In den aktualisierten ergänzenden Leitlinien wird präzisiert, dass von Fahrzeugsensoren generierte Daten ein wesentlicher Input für die Erbringung von Reparatur- und Wartungsdiensten sein können. Daher sollten autorisierte und unabhängige Werkstätten mit Blick auf Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gleichberechtigten Zugang zu diesen Daten haben. Die bestehenden Grundsätze für die Bereitstellung von technischen Informationen, Werkzeugen und Schulungen, die für Reparatur- und Wartungsdienste erforderlich sind, wurden ausdrücklich auf fahrzeuggenerierte Daten ausgeweitet.

Birner unterstützt die leistbare Mobilität in Österreich.

Trotz der Teuerungen, bedingt durch die Pandemie, Ukraine-Krise und der hohen Inflation, will Birner weiterhin für leistbare Mobilität sorgen und senkt ab sofort in verschiedenen Produktgruppen seine Preise. Diese Preisreduktionen sowie die hohe und schnelle Verfügbarkeit der Produkte sollen für Werkstätten und Autofahrer:innen leistbare Mobilität gewährleisten.

Bei folgenden Produkten wurde der Preis gesenkt:

  • SKF Radlager
  • Monroe Dämpfer
  • Bosch Filter
  • Autofit Batterien

Wichtiges Zeichen

„Als österreichischer Familienbetrieb fühlen wir uns verpflichtet mitzuhelfen, wo es geht. Wir wollen gerade in Krisenzeiten ein verlässlicher Partner bleiben!“, erklärt Franz Lettner, Geschäftsführer Birner GmbH, die Preissenkung. Durch rasche Entscheidungswege innerhalb des Unternehmens können wir unkompliziert gegen den Trend steuern. Dabei bleiben alle eingetragenen Rabatte unberührt!

Birner will damit in dieser schwierigen Zeit den Österreicher:innen helfen, weiterhin mobil zu bleiben. Durch die preisliche Entlastung wollen wir das Leben in der Krise etwas erleichtern.

Der NEXT Scan – die neueste Innovation von Birner

Die neueste Innovation aus dem Hause Birner ist gestartet – der NEXT Scan. Mit dem NEXT Scan ist es möglich neue Fahrzeugdaten ganz einfach via Smartphone in unserem NEXT-Katalog von Birner zu speichern. Man muss lediglich einmal den Zulassungsschein einscannen, in die Anwendung laden und schon wird das Fahrzeug im Katalog automatisch neu angelegt. Der große Vorteil ist, dass man beim nächsten Mal den Vorgang nicht wiederholen muss. Man kann mit dem NEXT Scan einen QR-Code auszudrucken, der am Fahrzeug angebracht wird. Dieser muss danach nur mit dem Handy gescannt werden. Dadurch laden sich die Daten automatisch und die Arbeit wird um ein Vielfaches erleichtert.

Der NEXT Scan ist die Innovation für den Arbeitsplatz für Kund:innen von Birner. Über unser Palme Cockpit gelangt man zur neuen App „Next Scan“. Dort hat man dann die Möglichkeit den NEXT Scan entweder den Next Scan direkt oder alternativ mittels QR-Code über das Mobiltelefon aufzurufen.

Scannen statt tippen

Man fotografiert einfach mit dem NEXT Scan den Zulassungsschein, ladet ihn in die Anwendung und schon wird ein neuer Vorgang im NEXT Katalog angelegt – und das innerhalb weniger Augenblicke. Um beim nächsten Mal nicht alles wiederholen zu müssen, druckt man mit dem NEXT Scan einfach einen QR-Code aus und bringt diesen am Auto an. Der QR-Code muss nur gescannt werden und schon laden sich alle gespeicherten Daten innerhalb von Sekunden in den Katalog. Man hat die Möglichkeit entweder den Zulassungsschein oder vorhanden QR-Code zu scannen.

Jetzt NEXT Scan starten, scannen und bestellen!

Änderung Verkauf von Batteriesäure oder Batterien mit beigepacktem Säurepack

Neue EU-Verordnung mit Gültigkeit ab 01.02.2021

Wie bereits mehrfach von der Industrie angekündigt, gibt es eine EU-Verordnung mit Gültigkeit ab 01.02.2021, welche den Verkauf von Batteriesäure regelt. Grund dafür sind „Ausgangstoffe für Explosivstoffe“. Demnach ist ab 01.02.2021 der Verkauf von Batteriesäure oberhalb einer Konzentrationsgrenze von 15% an Privatpersonen und nicht gewerbliche Endkunden verboten!

Das betrifft alle Batteriesäure und alle Batterien, bei denen das Säurepack mitgeliefert wird – ALLE zu erkennen an der Nummer UN 2796 in der Artikelbezeichnung.

Wenn man nun eine betroffene Batterie oder auch nur die Batteriesäure bei Birner erwerben möchte, ist es essentiell ein spezifisches Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Ohne ausgefülltes Formular ist es nicht möglich die Produkte zu erwerben. Sie können das Formular sowohl im Voraus als auch direkt in der Filiale ausfüllen. Gerne steht Ihnen unser geschultes Personal für anfallenden Fragen zur Verfügung.

Erlaubt bleibt aber der Verkauf an B2C von bereits gefüllten Batterien, AGM / Gel-Batterien sowie Lithium (LiFEPo4) Batterien.