Änderung Verkauf von Batteriesäure oder Batterien mit beigepacktem Säurepack
Neue EU-Verordnung mit Gültigkeit ab 01.02.2021
Wie bereits mehrfach von der Industrie angekündigt, gibt es eine EU-Verordnung mit Gültigkeit ab 01.02.2021, welche den Verkauf von Batteriesäure regelt. Grund dafür sind „Ausgangstoffe für Explosivstoffe“. Demnach ist ab 01.02.2021 der Verkauf von Batteriesäure oberhalb einer Konzentrationsgrenze von 15% an Privatpersonen und nicht gewerbliche Endkunden verboten!
Das betrifft alle Batteriesäure und alle Batterien, bei denen das Säurepack mitgeliefert wird – ALLE zu erkennen an der Nummer UN 2796 in der Artikelbezeichnung.
Wenn man nun eine betroffene Batterie oder auch nur die Batteriesäure bei Birner erwerben möchte, ist es essentiell ein spezifisches Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Ohne ausgefülltes Formular ist es nicht möglich die Produkte zu erwerben. Sie können das Formular sowohl im Voraus als auch direkt in der Filiale ausfüllen. Gerne steht Ihnen unser geschultes Personal für anfallenden Fragen zur Verfügung.
Erlaubt bleibt aber der Verkauf an B2C von bereits gefüllten Batterien, AGM / Gel-Batterien sowie Lithium (LiFEPo4) Batterien.