Hochvoltsysteme: Ausbildung

Ausbildung

Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen dürfen ausschließlich von Personen ausgeführt werden, die über eine entsprechende Ausbildung – die in die drei Stufen HV-1, HV-2 und HV-3 aufgeteilt ist – verfügen. Der Grund: Als Hochvolt-Fahrzeuge (HV-Fahrzeuge) gelten batterieelektrische und Hybrid-Autos mit Spannungen größer als 25 Volt Wechselspannung bzw. 60 Volt Gleichspannung.

Meist betragen die Spannungen in diesen Fahrzeugen gar mehrere hundert Volt, und Lichtbögen bzw. der Kontakt mit spannungsführenden HV-Komponenten können gesundheits- oder lebensgefährdende Folgen haben.
Werkstätten, die solche Autos warten und reparieren, müssen zudem für die HV-Arbeiten einen Arbeitsverantwortlichen bestimmen, der mindestens die HV-2-Ausbildung erfolgreich absolviert hat.

HV-1: Arbeiten an HV-Fahrzeugen
Wer die Grundausbildung HV-1 – die Grundlagenwissen zum elektrischen Strom und dessen Gefahren sowie Systemkenntnisse, Schutz und Schutzmaßnahmen bis hin zu Erste-Hilfe-Maßnahmen vermittelt – absolviert hat, darf allgemeine, nicht mit dem HV-System in Verbindung stehende Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen ausführen. Dazu zählen etwa Wartungsarbeiten, die Instandsetzung mechanischer Komponenten und Karosseriereparaturen. Auch Arbeiten am herkömmlichen (12-Volt-) Bordnetz und an Fahrzeugen mit 48-Volt-Teilnetz, wie es beispielsweise in Mildhybriden eingesetzt wird, sind erlaubt sowie natürlich die Probefahrt.

HV-2: Arbeiten an HV-Systemen
Wie erwähnt, ist die HV-2-Ausbildung die Basis, damit eine Werkstatt ihren Kunden mit Hochvoltfahrzeugen Wartungs- und Reparaturarbeiten anbieten kann und darf. Sie ist anspruchsvoller als HV-1 und setzt eine abgeschlossene Ausbildung in einem technischen Kfz-Beruf voraus. Diese Ausbildungsstufe vermittelt Fachwissen zu den verschiedenen Hochvoltsystemen, deren Bauteilen, Aufbau und Funktionen. Wer diesen Lehrgang absolviert hat, darf auch Arbeiten an den nicht spannungsführenden HV-Komponenten so genannter HV-eigensicherer Fahrzeuge ausführen.

HV-eigensicher bedeutet, dass durch technische Maßnahmen am Fahrzeug ein vollständiger Berührungs- und Lichtbogenschutz gegenüber dem HV-System gewährleistet ist. Dies wird insbesondere erreicht durch:
– technisch sichere Abschaltung des HV-Systems und automatische Entladung möglicher Energiespeicher vor Erreichen unter Spannung stehender Teile,
– Kabelverbindungen über Stecker in lichtbogensicherer Ausführung und nicht über Schraubverbindungen,
– sichere Abschaltung bei Entfernen von Abdeckungen des HV-Systems.

Die HV-2-Ausbildung vermittelt, wie die Hochvoltanlage HV-eigensicherer Fahrzeuge spannungsfrei (galvanische Trennung der HV-Batterie vom HV-Bordnetz) geschaltet und die Spannungsfreiheit korrekt überprüft wird. Zu den weiteren Lerninhalten der HV-2-Ausbildung gehören Sicherheitsvorschriften, allgemeine Schutzmaßnahmen (dazu zählen beispielsweise entsprechend geprüfte Schutzkleidung und speziell isolierte Werkzeuge) sowie die rechtlichen Grundlagen.

HV-3: Arbeiten an spannungsführenden HV-Systemen
Noch einen Schritt weiter geht die Ausbildung HV-3. Wer über diesen Abschluss verfügt, darf auch an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen wie beispielsweise Prototypen arbeiten. Und besonders wichtig: Die HV-3-Spezialisten sind auch ermächtigt, beispielsweise Messungen an unter Spannung stehenden Bauteilen des HV-Systems vorzunehmen.

HV-3 baut auf HV-2 auf, diese Stufe muss also vorhergehend erfolgreich absolviert werden. Zu den weiteren Voraussetzungen für die Zulassung zur HV-3-Ausbildung gehören ein Mindestalter von 18 Jahren und Berufserfahrung.

Hochvolt-Ausbildung bei Birner Akademie: https://www.birner.at/akademie/