Mobil und sicher durch die Coronazeit
Wichtige Informationen und aktuelle Bestimmungen rund ums Thema Mobilität
Der Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich innerhalb weniger Monate weltweit zu einer Pandemie entwickelt. Die daraus resultierende Atemwegserkrankung COVID-19 bringt Gesundheitssysteme und die gesamte Weltwirtschaft an ihre Grenzen. Um die weitere Ausbreitung bestmöglich zu verhindern bzw. diese einzudämmen, ist in Österreich mit 17. November 2020 um 00:00 Uhr die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft getreten und bleibt (vorerst) bis einschließlich 6. Dezember 2020 aufrecht. Die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird voraussichtlich am 7. Dezember 2020 in Kraft treten und voraussichtlich bis inklusive 6. Jänner 2021 gültig sein.
Auch wenn es derzeit ganztägige Ausgangsbeschränkungen gibt, so ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs doch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Natürlich darf man Einkaufen gehen, um die notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu decken, oder zur Arbeit gehen. Dabei ist an allen öffentlichen Orten ein Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im selben Haushalt leben. In öffentlichen, geschlossenen Räumen ist der Mindestabstand einzuhalten und es muss zusätzlich noch ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Flugzeugen sowie den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen und deren Verbindungsbauwerken muss ebenfalls ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz getragen sowie ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten werden. Vom Mindestabstand kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn beispielsweise beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich ist.
Wer nicht das Privileg genießt im Supermarkt ums Eck einkaufen zu können oder für den Arbeitsweg auf ein Auto angewiesen ist, für den ergeben sich die Fragen was derzeit erlaubt bzw. notwendig oder gar verboten ist.
Wir möchten Ihnen helfen weiterhin mobil und gesund zu bleiben und haben deshalb die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Fahrzeug reinigen oder doch desinfizieren?
Hygiene und Sauberkeit sind zurzeit wichtiger denn je. Abstand halten und regelmäßiges Händewaschen ist oberstes Gebot, um das Risiko der Ansteckung bzw. Verbreitung zu minimieren. Wer sich zudem ein Auto – egal ob den eigenen, den Miet-, Carsharing- oder Dienstwagen – mit anderen, wechselnden Personen teilt, sollte dem Fahrzeug in puncto Reinigung ebenso viel Aufmerksamkeit schenken wie der eigenen Handhygiene.
Beim Reinigen bzw. Desinfizieren des Fahrzeuges sollten alle Oberflächen bedacht werden, die bewusst oder unbewusst mit den Händen in Kontakt kommen – wirklich alle:
- Lenkrad
- Schaltknüppel
- Handbremse
- Komplettes Armaturenbrett
- alle Griffe, Hebel, Schalter (innen und auße
- 3,1n)
- Touchscreen
- Armstützen
- Rückspiegel
- Türrahmen
- Kofferraumklappe
- Sicherheitsgurtclips
- Autoschlüssel
Wichtig vor der Reinigung: Müll raus
Nicht selten ist das Auto ein fahrender Mülleimer. Benutzte Taschentücher, leere Dosen, alte Verpackungen mit und ohne Essensreste und sonstigen Unrat vor der Reinigung entsorgen, denn auch hier können sich Viren festsetzen und über mehrere Tage überleben.
Spezielle Desinfektionsmittel sind für die Reinigung aber nicht von Nöten. Es reichen die herkömmlichen Autopflegemittel, die auch sonst für die Fahrzeugreinigung verwendet werden, denn sie haben eine Viren zerstörende Wirkung. Auf normale Handseife oder Spülmittel kann ebenso zurückgegriffen werden. Diese basischen Reiniger beseitigen Viren und Bakterien genauso wie beim Händewaschen. Außerdem sind sie derart mild beschaffen, dass sie empfindliche Leder- oder Kunststoffoberflächen nicht angreifen.
Wer trotzdem sein Fahrzeug mit Desinfektionsmittel behandeln möchte, sollte dies aber vorher an einer unauffälligen Stelle testen, da der enthaltene hochprozentige Alkohol an empfindlichen Oberflächen Flecken oder Versprödungen hinterlassen kann. Zu beachten ist außerdem, dass Desinfektionsmittel keinen Schmutz entfernen, eine gründliche Reinigung bleibt einem somit nicht erspart.
Egal welche der genannten Reinigungsmittel zum Einsatz kommen, wichtig ist, dass diese nach dem Auftragen lange genug einwirken können. Abschließend sollten diese dann wieder mit einem feuchten Tuch entfernt werden. Zu guter Letzt alle Tücher und Schwämme gründlich ausspülen und bei mindestens 60 Grad waschen. Und natürlich: Händewaschen vor und nach der Reinigung!
Mund-Nasen-Schutz auch beim Autofahren?
Das Tragen einer Schutzmaske beim Autofahren ist prinzipiell nicht verpflichtend, außer es befinden sich haushaltsfremde Personen im Fahrzeug. In diesem Fall muss auch beim Autofahren eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende, eng anliegende, mechanische Schutzvorrichtung getragen werden.
Die Verpflichtung zum Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann. Letztere dürfen auch eine nicht eng anliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen.
Was muss bei Fahrgemeinschaften/Taxis beachtet werden?
Bei der gemeinsamen Benutzung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Das Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes ist dabei verpflichtend.
Darf ich mein Auto in die Kfz-Werkstatt bringen?
Ja, das ist erlaubt. Kfz-Werkstätten haben weiterhin geöffnet, um auch Ihre Mobilität sicherzustellen.
Ich muss mir vorübergehend ein Auto ausleihen – geht das?
Ja, das ist möglich. Auch der Autoverleih bleibt geöffnet.
Ist es möglich mein Fahrzeug zu tanken?
Tankstellen und Stromtankstellen haben ebenfalls weiterhin geöffnet. Sie zählen auch zu den Geschäften bzw. Einrichtungen, die von den vorgezogenen Ladenschlusszeiten ausgenommen sind. Das heißt, dass in Tankstellen auch nach 19 Uhr noch eingekauft werden kann.
Darf ich für eine Dienstreise ins benachbarte Ausland fahren?
Das österreichische Außenministerium rät generell von allen nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab und weist darauf hin, dass weiterhin mit Einschränkungen des Flug- und Reiseverkehrs sowie Quarantänemaßnahmen in zahlreichen Ländern zu rechnen ist.
Die Bestimmungen in den Nachbarländern bezüglich der Einreise aus Österreich können sich aufgrund der Situation aktuell auch kurzfristig ändern. Sollte ein Grund für eine Fahrt ins Ausland vorliegen, empfiehlt der ÖAMTC, sich individuell und kurzfristig über die aktuelle Situation bei der Service-Hotline des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten unter der Telefonnummer +43 (0) 50 11 50-0 zu informieren. Gleiches gilt für Reisen aus beruflichen Gründen.
Für alle weiteren Details zur Ausgangsbeschränkung informiert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf der Webseite:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html